2392 Views | 12.01.2009 | 13:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2183395

E-Plus (Potsdam)

Sperren des Handys trotz Guthaben

Ich bin ein ausgesprochener Handymuffel und telefoniere nur, wenn es unbedingt nötig ist. Aus diesem Grunde habe ich mir bei E-plus eine prepaid-Karte gekauft.

Nun wird mir die Handybenutzung gesperrt, obwohl noch ein Guthaben vorhanden ist, mit dem Hinweis, ich soll meine prepaid-Karte aufladen. Dieses Vorgehen betrachte ich als "Kaufnötigung". Mit dem gleichen Recht könnte ja mein Bäcker von mir verlangen ich soll neues Brot kaufen, obwohl ich noch Vorräte zuhause habe.

Gegen dieses Geschäftsgebahren beschwere ich mich.

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Meine Forderung an E-Plus: Keine Sperrung der prepaid-Karte nach Ablauf einer gewissen Frist, wenn noch ein Guthaben vorhanden ist!


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Kommentare und Trackbacks (4)


12.01.2009 | 15:19
von David Webb hilfreicher Kommentar | Regelverstoß melden
Die Sperrung der Prepaid-Karte mit Guthaben ist gesetzlisch gar nicht zulässig. Das Gleiche wollte Vodafone mit mir vor 2 Jahren auch machen. Ich fand folgenden Musterbrief im Internet und schrieb an Vodafone und hab meine Prepaid-Karte immer noch, ohne aufzuladen mit dem gleichen Guthaben von damals, ich benutze das Handy nur um unterwegs erreichbar zu sein, ansonsten telefoniere ich nur über Festnetz.

Musterbrief:
Katja Mustermann
Muster Str.87
00000 Musterstadt

Vodafone D2 GmbH
Am Seestern 1
40547 Düsseldorf

Verfall des Prepaid-Guthabens
Mobilfunknummer: 1111/1234567
Kundennummer: 12345678

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG München (AZ: 29 U 2294/06) vom 22.06.2006 und das Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 (Az.:12 O 458/05),weise ich Sie darauf hin, dass mein Prepaid-Guthaben in Höhe von 4,20 Euro nicht verfallen darf. Mit beiden Urteilen wurden entsprechende Verfall-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt.
Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum 08.09.06 zu bestätigen, dass mein Prepaid-Guthaben nicht verfallen wird.

Für den Fall, dass ich keine positive Antwort von Ihnen erhalte, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen


16.01.2009 | 13:13
von M. Zwanziger | Regelverstoß melden
Sehr hilfreicher Kommentar, danke, hatte auch schonmal dieses Problem gehabt und wäre froh über dieses Portal und einen solchen Tip gewesen.

24.07.2010 | 22:43
von ReclaBoxler-6968158 | Regelverstoß melden
Das, was e-plus macht, ist alles rechtens! Denn dein Gutahben verfällt nicht, selbst wenn man nicht mehr telefoniert und die Karte irgendwann abgeschalten wird. >Dann kann man die Karte an den Anbieter zurück schicken mit einem Schreiben, wo die Kontoverbindung drin steht und dass man um Auszahlung des Guthabens bittet, und schon bekommst Du das ganze Geld (bis auf Startguthaben) wieder ausbezahlt.

Somit erfüllen die Anbieter die gesetzlichen Bedingungen! Auch wer nicht telefoniert, verursacht Kosten, das solltet ihr mal bedenken. Einige Anbieter nehmen z.B. schon eine Gebühr, wenn man die Karte nicht benutzt. Und das ist auch richtig so.

11.03.2011 | 08:20
von W. Bschorr | Regelverstoß melden
Das besagte Gerichtsurteil sagt nur aus, dass ein Guthaben nicht Verfallen darf, dies bedeutet, dass es bei Nichtbenutzung zurück gezahlt werden muss, eine Sperrung des Guthabens ist immer noch möglich.



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