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Konnte aufgrund gesundheitlichen Gründen große OP den Flug nicht antreten.

Opodo weigert sich trotz der Besatätigung meiner Stonierung den Betrag auf meine Kredikarte zu überweisen.

Desweiteren operiert Opodo bei Flugbuchungen mit einer unrechtsmässigen AGB Klausel. die auch auf meiner Stornorechnung steht:

Unzulässige Klausel über 50 Euro Stornogebühr

Unzulässig ist nach dem Urteil auch eine Klausel, nach der Opodo für jede „gewünschte“ Stornierung einer Buchung ein eigenes Bearbeitungsentgelt erheben darf – auch zusätzlich zu eventuellen Stornogebühren des Anbieters. Ausgenommen waren davon nur Pauschalreisen. Für die Stornierung eines Linienfluges sollte der Kunde 50 Euro an den Vermittler zahlen.

Nach Auffassung der Richter darf ein Reisevermittler zwar ein Entgelt verlangen, wenn er sich auf Wunsch des Kunden um die Stornierung eines Fluges kümmert. Die von Opodo verwendete Klausel sei aber undurchsichtig. Sie konnte von Kunden so missverstanden werden, dass sie den Flug ausschließlich über Opodo gegen Zahlung des Zusatzentgeltes und nicht direkt bei der Fluggesellschaft stornieren können. Außerdem schloss die Klausel das Bearbeitungsentgelt nicht einmal für den Fall aus, dass die Fluggesellschaft selbst den Flug storniert und eine Abwicklung der Stornierung über den Reisevermittler wünscht.

Urteil des LG Berlin vom 3.08.2016, Az. 15 O 520/15 – rechtskräftig

Bitte Opodo heute nochmals die letzte Chance innerhalb von 14 Tagen mir den vollen Betrag gutzuschreiben. Falls dies nicht geschieht wandert der Vorgang zum Anwalt.





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