Im Vorjahr war die gleiche Anzahl Fahrzeuge schadenfrei in der KFZ-Haftpflicht versichert wie dieses Jahr. Ein Fahrzeug wurde in 2018 ersetzt, dieses soll aber nun beim Schadenfreiheits-Rabatt wieder wie ein neuer Vertrag bewertet werden.
Anfrage dazu wurde ausweichend beantwortet, zweifache Nachfrage wird ignoriert.