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Keine Erstattung des nicht Erfüllungsschadens und des Guthaben. Fuxx-Sparenergie stellt sich tot.

Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen: Grundsätzlich dürfen aufgrund einer Sonderkündigung keine Kosten in Rechnung gestellt werden (§43 (5) EnWG). Den Verpflichtungen gemäß Ihrer AGB bin ich nachgekommen. Ich habe Sie über den Umzug informiert, worauf ein Mitarbeitender von Ihnen mir eine Sonderkündigung gewährte. Sie haben dann meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen. § Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen. § Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben. § OLG Köln (6 U 132/16) hat auf Seite 19 des Urteils Zweifel hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 7a BGB geäußert. In diesem Paragrafen steht, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass „eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann“ unwirksam ist. Aufgrund der Höhe Ihrer Forderung und weil keine Berechnungsgrundlage mir vorliegt, teile ich diese Zweifel.

Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 20.07.2023, die Abrechnung zu korrigieren und ein mögliches Guthaben mir zu überweisen.

Falls Sie nach wie vor auf den Nichterfüllungsschaden einfordern möchten, bitte ich Sie 1. auf meine Argumentation einzugehen und 2. die Berechnungsgrundlage für Höhe des Nichterfüllungsschadens mir zukommen zu lassen.





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