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Obwohl der Netzbetreiber mitteilt, dass die Zählerstände seit Anfang Januar 2024 übermittelt und die Rechnung des Netzbetreibers anstandslos bezahlt wurde, behauptet 123 Energie, der Netzbetreiber müsse erst die Zählerstände übermitteln. Als nächste Ausrede kommt, dass 123 Energie wegen der Preisbremse usw. überlastet ist.

Der Kundenservice, soweit man das als Kundenservice überhaupt bezeichnen kann, vertröstet und wimmelt ab. Der Versuch, vorab die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten, scheitert daran, dass dem Energieversorger zusätzlich vier Wochen Zeit für eine Antwort gegeben werden muss (Originalaussage Schlichtungsstelle Energie). Somit vergehen fast drei Monate, bevor man überhaupt reagieren kann. Sollte man hingegen Abschläge wegen der ausstehenden Abrechnung verweigern, sind sofort Mahnzinsen fällig.

Verzinsung des Guthabens vom Kunden nach 6-Wochenfrist, Entschuldigung wegen der rechtswidrigen, verspäteten Erstellung der Abschlussrechnung: Fehlanzeige

Wegen der Energiekrise den Vertrag für 2023 leider verlängert trotz Schlichtung für Kalenderjahr 2022. Vorausschauend, aber die Abschläge niedrig gehalten, sodass eine Nachzahlung für 2023 entstehen wird.





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