Netze Duisburg GmbH (Duisburg)
Ausbau von Zählern bei vorübergehender Stillegung
Bestell-/Kundennummer: 27042 / 507491
Es handelt sich hier um die Fortsetzung folgender Geschichte:
Die "Stadtwerke Duisburg" wälzen nun alles auf ihre Tochtergesellschaft "Netze Duisburg GmbH" ab, welche unter der gleichen Adresse residiert.
Diese kündigt nun per Einschreiben mit Rückschein den Ausbau der Zähler an, da diese vorübergehend nicht angemeldet sind und ich mich weigere diese zu bezahlen, da hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.
Auf dieses Schreiben habe ich wie folgt Stellung genommen:
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Ihr Schreiben vom 09.07.2015 / NW-W
Sehr geehrte xxx,
mir ist der Sinn Ihres Einschreibens nicht klar und daher würde ich dieses gerne von Ihnen erläutert bekommen.
Sie setzen mich mit Datum vom 09.07.2015 darüber in Kenntnis das Sie die Zähler ausbauen möchten, weil diese seit dem 07.07.2015 nicht mehr angemeldet sind?
Als Begründung geben Sie nur eine schwammige Formulierung mit Bezug auf das Energiewirtschaftsgesetz an.
Basis ist hier in jedem Fall das NAV, in dem in §22 hinsichtlich der Messeinrichtungen eindeutig festgelegt ist: "Der Netzbetreiber hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. "
Da es sich hier um Ihre Messeinrichtungen handelt, können Sie diese selbstverständlich so oft montieren und demontieren wie Sie es für erforderlich halten, so lange Sie sicherstellen das die Versorgung der Mieter sichergestellt ist und mir dadurch keine Kosten entstehen.
Auf dieses habe ich wie folgt Stellung genommen:
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Sehr geehrter.,
zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:
Wenn ein Unternehmen Strom verkaufen will benötigt es ein Verteilnetz.
Soll der Strom in Leistungseinheiten verkauft werden, dann muss das Unternehmen dafür Zähler haben.
Es ist weder die Aufgabe noch die Verantwortung des Kunden dafür Sorge zu tragen, vor allem da der Kundenanschluss erst hinter dem Zähler beginnt.
Sonst müsste man bei einem Gemüsehändler oder Metzger auch für die Waage bezahlen, wenn diese nicht benutzt wird.
Sie nennen es eine "Sozialisierung" Ihrer unternehmerischen Allgemeinkosten, ich nenne es eine "Abwälzung" ohne jegliche rechtliche Grundlage.
Oder können Sie einen konkreten Paragraphen oder Gerichtsbeschluss benennen der Ihre Behauptung stützt?
Im §17 NEVStrom steht eindeutig das die Netzgentgelte von der "Benutzungsstundenzahl der Entnahmestelle" und "entnommenen elektrischen Arbeit in Kilowattstunden" abhängig sind.
Es ist daher eindeutig: Keine Entnahme –> Keine Netzentgelte!
Zählergebühren werden noch nicht einmal erwähnt.
Die Wohnung zu der die Zähler gehören ist seit dem 01.07.2015 vermietet.
In diesem hat man mir geschrieben das sie ihrem Standpunkt nichts hinzuzufügen haben!
Da die Wohnung erneut vermietet worden ist und die Zähler wieder angemeldet werden, ist das Ausbauproblem jedoch nun gegenstandslos.