Finanzamt Flensburg (Flensburg)
Verweigerung allgemeiner Auskünfte
Ich habe wegen einer geplanten Arbeitsaufnahme mit dem Finanzamt per Mail Kontakt aufgenommen; einen Beratungstermin erbeten.
Nach zweiter Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich mich an einen Steuerberater wenden soll und man keine Beratung durchführen dürfe.
Ich halte fest:
1. war keine Steuerberatung angedacht, sondern ausschließlich allgemeine Information über Freigrenzen etc. weil hier auch eine Schwerbehinderung zum Tragen kommt.
2. ist nach §89 AO eine beratungspflicht vorhanden, die im Einzelfall sogar soweit geht das eine individuelle Beratung erfolgen kann; sogar gegen Entgeld der Behörde.
Insoweit ist die Aussage de Finanzamtes Flensburg unzutreffend und in Anbetracht der Tatsache das einem Steuerzahler jegliche Auskunft verweigert wird eine HAltung des Staates, die mit Service nichts zu tun hat. Und dann wundert man sich, dass eine Steuererklärung Fehler beinhaltet.
Ganz schlechtes Tennis, werte Damen und Herren des Finanzamtes in Flensburg!