Startseite > IMGP > gelöste Beschwerde-Nr.: 136327
Durch IMGP gelöste Beschwerde. | 268 Views | 10.02.2017 | 15:10 Uhr
geschrieben von Winfried Schratz

IMGP (Kelheim)

Arbeitszeugnis, Vollstreckungskosten u. a.

Ohne Grund wurde ich in der Probezeit gekündigt. Durch das Arbeitsgericht Rosenheim wurde mit Niderschrift vom 12.12.2016 u. a. festgelegt:

zu Punkt 4, die Beklagte hat den Restlohn November 2016 zu spät ausgezahlt, deshalb sind noch Vollstreckungskosten von 11,61 Euro fällig und bis heute nicht bezahlt.

zu Punkt 5, wurde mir der Firmenwagen, der am 12.12.2016 um 11:15 Uhr an den GF zurückgegeben wurde, in der Lohnabrechnung Dezember 2016 belastet.

zu Punkt 9, bis heute ist mir kein Arbeitszeugnis gemäß Niederschrift des Arbeitsgerichts Rosenheim zugegangen.

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Meine Forderung an IMGP GmbH: Erfüllung der Niederschrift zuzüglich Vollstreckungskosten - gesamt circa 300,00 Euro.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


16.02.2017 | 13:25
von Winfried Schratz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.12.2018 | 13:00
von Winfried Schratz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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