Familienkasse Bayern Nord (Nürnberg)
Zwang zur Klage
Frau ist Finnin, wir lebten in Schweden (Arbeit) und Deutschland (Erstwohnsitz). FKBN verlangt Bescheinigung über Steuerpflicht als Nachweis. Gibt es so nicht, nur als Steuererklärung. Nach 1,5 Jahren also eingereicht. FKBN: Akzeptieren wir nicht!
Die FKBN akzeptiert unsere Forderung auf Kindergeld nicht.
Angeblich bestand im fraglichen Zeitraum nicht unser Lebensmittelpunkt in Deutschland. Die FKBN zögerte das verfahren über 1,5 Jahre hinaus, indem es eine Bescheinigung zur unbeschränkten Steuerpflicht verlangt als Nachweis. Die gibt es aber gar nicht. Man kann seine unbeschränkte Steuerpflicht durch eine vom Finanzamt akzeptierte Einkommensteuererklärung nachweisen.
Da unser Sohn im Januar kam, warteten wir also 1,5 Jahre, bis wir die Steuererklärung hatten. Und die erkennt die FKBN nicht an. Witzig.
Ich war in Schweden mit einem Zeitvertrag. Erstwohnsitz ist Deutschland (da man nach deutschem Recht keinen Zweitwohnsitz ohne Erstwohnsitz in Deutschland haben kann). Ich war 2019 unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Es besteht Recht auf Kindergeld. Nach EU-Recht besteht das Recht vorrangig im Land, wo ich arbeitete (Schweden), die Differenz jedoch ist von Deutschland zu begleichen.
Ich habe die Mitarbeiterin der FKBN als extrem inkompetent erlebt. Sie war stichhaltigen Argumenten absolut unzugänglich. Nach ihrer Argumentation besteht Kindergeldanspruch nur, wenn er in keinem anderen Land besteht.
Mein einziger Weg ist nun der Klageweg. Das Prozedere, welches die FKBN den Bürgern hier abverlangt, ist eine Zumutung. Erst wird auf Zeit gespielt, und letztlich dann alles abgewiesen. Wer sein Recht will, muss es vor Gericht durchsetzen. Konsequenzen für die FKBN für dieses harte Fehlverhalten: keine.