Durch SVO endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 87 Views | 28.04.2023 | 13:31 Uhr
geschrieben von Claus-Richard Eiffert

SVO Vertrieb GmbH (Celle)

Fehlerhafte Gasabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr: 1090881

Dezember Erdgas Soforthilfe.

Leider habe ich Ihre Mitteilung von heute als eine ignorante Reaktion auf meine Beschwerde erkennen müssen.

SCHLAGWORTE

Die CUN teilte mir zu Ihrem Verweis auf die dortige Zuständigkeit für den prognostizierten Jahresverbrauch 2022 mit, dass Ihr Haus (SVO) am 07.11.2022 diesen falschen Jahresverbrauch von 13000 kWh an die CUN mitgeteilt hatten.
Mir liegt dazu eine Bestätigung der CUN vor.

Dieser 13000 kWh Wert ist völlig aus der Luft gegriffen und in keinster Weise nachvollziehbar.
Alle Zählerstände über jeden Jahreswechsel und ggf. Anbieterwechsel sind der CUN und somit auch der SVO zugänglich.
Ich bin seit 1982 Gaskunde bei SVO/CUN, immer mit der gleichen Verbrauchsstelle im Lanneweh 8.
Es ist ein einfach und sicher feststellbar, dass ein Jahresverbrauch von nur so geringen kWh per Anno unmöglich erscheint.

Ferner hatte ich bereits bei Eintritt in den Grundtarif am 01.011. 2022 einen möglichen Jahresverbrauch von ca. 23 000 kWh für das kommende Jahr 2023 angemeldet und gleichzeitig um die Erhöhung des monatlichen Abschlags auf 400 EUR festgelegt.

Bitte korrigieren Sie die Abrechnung vom Februar 2023 bezüglich des fehlerhaften Betrages für die Weihnachtssoforthilfe.

Nachdem ich von der SVO ein mangelhaftes Kulanzangebot erhalten hatte, sendete ich am 15.03.2023 eine weitere Aufforderung zum Widerspruch vom 27.02.2023, auf die ich bis heute keine Antwort erhalten habe.

SVO Rechnung VR 0004484528 1090881:

Sehr verehrte Damen und Herren, die von Ihnen angebotenen 50 EUR reichen leider nicht aus, um den durch Sie verursachten Verlust auszugleichen. Da Sie offensichtlich den Fehler bei der Übermittlung der voraussichtlichen Verbrauchsmenge zu verantworten haben, bin ich nicht bereit auf den mir noch zustehenden Betrag in Höhe von 131,65 EUR zu verzichten. Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir diesen Betrag zu erstatten. Dazu füge ich noch einmal die Anlage Zählerstände Lanneweh 8 bei.

Nach einem erneuten telefonischen Rückruf - Aufforderung am 06.04.2023 warte ich nun bereits erfolglos seit weiteren vier Wochen auf eine Reaktion der Abrechnungsstelle der SVO.

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Meine Forderung an SVO Vertrieb GmbH: Bitte korrigieren Sie die Abrechnung vom Februar 2023 bezüglich des fehlerhaften Betrages für die Weihnachtssoforthilfe.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


07.05.2023 | 07:31
von Claus-Richard Eiffert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde mich an Schiedsstelle wenden.

Damit betrachte ich meine Meldung bei reclabox als beendet.
Eiffert


13.05.2023 | 06:15
von Claus-Richard Eiffert endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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