Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Bochum)
Wie man mit einem querschnittsgelähmten Patienten umgeht
06.09.2010
Beschwerde gegen die Knappschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz ärztlicher Verordnung bekommt mein Vater, der vom Hals ab querschnittsgelähmt ist, nicht das Sitzkissen, was er braucht und zwingend notwendig ist, da er immer Schmerzen hat. Das Sitzkissen, was bereits zu Beginn seiner Querschnittslähmung im Februar 2010 verordnet wurde, kostet 600,- Euro. In der behandelnden Klinik wurde es bereits drei Monate an ihm ausprobiert.
Die Bundesknappschaft beauftragte die Firma Tingelhoff zur Überprüfung und darauf hin bekam er ein einfaches Silikonkissen. Er konnte es keine Stunde darauf aushalten, wieder bekamen wir eine neue Verordnung von der Herdecker Klinik, die sich auf querschnittsgelähmte Patienten eingestellt hat. Dort bekamen wir für Monate ein Kissen geliehen.
Dann kam die Firma Tingelhoff im Auftrag der Knappschaft und er bekam dann ein dickeres Kissen, was aber wieder nicht das Verordnete war. Das ganze Spiel wiederholte sich dreimal. Auf dem letzten Kissen konnte er knapp zwei Stunden sitzen, dann war es nicht mehr auszuhalten. Ich musste meinen Vater dann, was für mich sehr schwierig ist, zum Entspannen ins Bett verfrachten.
Jetzt nach dem letzten Klinikaufenthalt im Juli 2010, der durch einen Krankenhausvirus in der Blase zustande gekommen ist, versuchte die Klinik erneut, ihm endlich das richtige Kissen zu verordnen.
Ich rief bei der Knappschaft an und erklärte mich inzwischen auch bereit, das Kissen selber zu zahlen. Der nette Sachbearbeiter bat mich doch alle Unterlagen nochmals zu schicken, er wolle mal schauen, was er für meinen Vater tun könne.
Dann kam wieder ein Mitarbeiter der Firma Tingelhoff, ich möchte kurz erwähnen, dass inzwischen Monate ins Land verstrichen sind, und schaute sich meinen Vater an. Er fragte nach der Größe und dem Gewicht meines Vaters, und schrieb dann in seinen Bericht, dass ich auf das Kissen bestehen würde, was von der Klinik verordnet wurde. Ich fand dies merkwürdig und wiederholte nochmals, dass dieses Kissen in der Klinik bei meinem Vater erprobt worden wäre.
Ich wartete nun drei weitere Wochen vergeblich auf das Kissen, dann rief ich bei der Knappschaft an. Leider war der nette Sachbearbeiter im Urlaub. Nun erfuhr ich, dass gar nichts mehr offen wäre, sondern sogar ein Kissen fehle, was der Mitarbeiter der Firma Tingelhoff beim zweiten Beratungsgespräch mitgenommen hat. Der Mitarbeiter von Tingelhoff hatte mir aber damals keinen Abholschein ausgestellt.
Also versuchte ich rauszufinden, was denn nun mit dem Sitzkissen sei. Man klärte mich dann folgendermaßen auf: Also, eine Verordnung von so einer Fachklinik oder von einem Arzt zählt nichts, wenn dann eher so ein Techniker von einem Sanitätshaus. Wenn ein Mitarbeiter der Firma Tingelhoff sagt, so ein Kissen brauche mein Vater nicht, ist dies Gesetz. Für Knappschaftspatienten gibt es nur Kissen um die 200,- €.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich war dann nicht mehr so freundlich, weil ich es langsam nicht mehr begreifen konnte, wie mit Patienten umgegangen wird, und drohte zum Ende hin mit unserem Rechtsanwalt. Das Ergebnis ist, dass inzwischen die Knappschaft dreimal ein "billiges" Kissen gezahlt hat, im gleichen Wert wie das qualitativ angemessene zum Preis von 600,- €.
Ich rief nochmals bei Tingelhoff an und fragte, wieso man mir nicht sofort gesagt habe, dass wir das Kissen nicht bekommen. Ich fand und finde die ganze Situation ja unverständlich und habe bis heute auch keine schriftliche Absage erhalten. Darauf bekam ich von einer Fr. R. der Firma Tingelhoff eine sehr unverschämte Antwort: "Es gäbe immerhin genauso gute Kissen, die billiger wären, und sie würden sich weigern ,so ein Kissen auszuliefern". Meine Frage ist nun, warum mein Vater nicht sofort ein so angeblich genauso vernünftiges, billiges Kissen von der Firma bekommen hat. Dreimal hatten sie diese Chance!
Da die Firma ja nicht bereit war, das Kissen zu liefern, habe ich es bei der Firma Luthermann bestellt und die liefern mir dieses Kissen sogar aus Essen an. Nur am Rande erwähnt sei folgendes, mein Vater kann sich nicht mehr bewegen. Nur noch seinen linken Arm kann er minimal bewegen, sonst gar nichts. Ich muss ihn füttern und jeden Tag ca. drei Stunden intensiv pflegen, denn wir haben bis zum heutigen Tage nur die Pflegestufe 2. Mir erkennt man noch nicht einmal 14 Stunden in der Woche an.
Ich kann nicht mehr arbeiten gehen und keinen von der Knappschaft interessiert dies. Wir haben wesentlich mehr Kosten: zusätzlichen Müll, zusätzliche Wäsche, Strom, Toilettenpapier, Küchenrollen, Pflegetücher, Waschlappen, Waschmittel, Fahrtkosten usw.
Außer der intensiven Pflege sind noch die Arztbesuche, Apothekenbesuche, Telefongespräche (massig mit der Knappschaft), Fotokopien, Termine mit den Sanitätshäusern, Termine und Besuche von den Therapeuten. Hinter dem Pflegedienst muss ich auch noch aufräumen und putzen, weil alles immer schnell gemacht werden muss. Ein Privatleben gibt es zwischen mir und meinem Mann, aber auch ansonsten, keines mehr.
Die Patienten sind nicht das Problem in der Pflege, sondern der Rattenschwanz, der dran hängt. Es wird einem nicht leicht gemacht, wenn man sich dazu bereit erklärt, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen und pflegen zu lassen.
Ich weiß noch nicht, wie lange ich es ertrage oder mich letztendlich doch für ein Heim für meinen Vater entscheiden muss. Nicht mein schwerkranker Vater ist eine Belastung für mich, sondern die Art, wie man von der Krankenkasse und den Sanitätshäusern behandelt wird!
16.09.2010 | 13:26
Abteilung: Krankenversicherung
Zu dem geschilderten Sachverhalt sind aufgrund fehlender näherer Angaben nur allgemeine Ausführungen möglich.
Die Knappschaft ist stets um eine umfassende und versichertenfreundliche Beratung und Betreuung ihrer Kunden bemüht. Leider findet dieser Vorsatz des öfteren Grenzen in gesetzlichen Vorschriften und in der Rechtsprechung, die nicht immer den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen entsprechen.
Bei der Versorgung mit einem Sitzkissen sind die zu treffenden Entscheidungen von den rechtlichen Rahmenbedingungen, den medizinischen Gründen und dem Wirtschaftlichkeitsgebot abhängig.
Selbstverständlich sind wir gerne bereit, den Fall zu überprüfen. Hierzu wenden Sie sich bitte unter Angabe der Versichertendaten und dem Stichwort ‚ Beschwerde Reclabox’ an krankenversicherungkbs.de.
Ich glaube, Ihre Aussage zeigt, dass Sie seelisch schon überlastet sind und eine Änderung des jetzigen Zustandes überdenken sollten. Auch in Dortmund gibt es einen „Betreuungsverein“, die Betreuenden mit Rat und Tat beistehen. Ich habe in Hamburg durch Sie wertvolle Unterstützung erhalten. Bei Erfahrungsaustauschen mit diesen Menschen werden Sie vielleicht auch eher zu der Einstellung gelangen, dass eine Heimunterbringung für Ihren schwerkranken Vater sinnvoller sein kann, bevor Sie selber untergehen. Dort hat er jederzeit die fachgerechte Betreuung und Sie besuchen Ihren Vater mit ganz anderen Gedanken, als wenn Sie die Schwerstarbeit der Pflege selbst ausführen müssen. Die finanzielle Frage darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Ihre Forderung ist leider ein Wunschtraum.
Die Entscheidung müssen Sie selbst fällen und die braucht auch Zeit. Ich wünsche Ihnen Mut und Kraft für die Zukunft.
www.biss-dortmund.de/index.php?id=startseite
Sprechen Sie mit diesen Menschen - Sachbearbeiter.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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