GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- u. Bau AG (Wien)
Ablöse Genossenschaftswohnung
So eine Bereicherung habe ich noch nie erlebt. Man ist als kleiner Mieter wirklich den Genossenschaften ausgeliefert. Wir haben vor zwei Jahren eine Genossenschaftswohnung im Neubau genommen und wollten damals die Standardfliesen nicht haben.
Daher war es zwingend vorgeschrieben, bei Änderung des Fliesenwunsches die beauftragten Proffessionisten der Genossenschaft zu nehmen. Die haben natürlich einen Wucherpreis veranschlagt und man konnte nichts dagegen machen. In der Annahme, wenn man die Wohnung zurück gibt (kein Weitergaberecht), wird die Aufwertung sicherlich abgelöst, da ja der Proffessionist von ihnen war. Aber falsch gedacht.
Laut Telefonat mit der Genossenschaft heute habe ich keinen Anspruch auf eine Ablöse. Der Aufpreis waren ca. € 11.000,00, die ich nun in den Wind schreiben kann und um die sich die Genossenschaft bereichert.
So etwas gehört veröffentlicht und gesetzlich unterbunden, wir kleinen Mieter schauen unserem Geld hinterher und die Genossenschaft wird noch reicher. Eine Frechheit sondergleichen!
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbauten_m.htm
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.