Stadt Traunstein (Traunstein)
Zurückweisung von Breitbandkabel-Gebühren in Höhe von 261,14 €
An die Stadt Traunstein, zu Händen Herrn Bürgermeister Kösterke, 83278 Traunstein
Sehr geehrter Herr Kösterke,
vor geraumer Zeit erhielt ich ein Schreiben von Ihrer Mitarbeiterin Frau Gr., mit der Vorstellung, dass ich auf alle Fälle eine Grundgebühr für Breitbandkabel zu zahlen habe, (laut Urteil des BGH WuM 2007, 571 – das bereits nicht mehr gültig ist - siehe BVerfG Urteil vom 25.07.2012.) obwohl weder Fernseher noch ein Radio von mir betrieben werden.
Seit über 30 Jahren bin ich fernsehfrei.
Für den Computeranschluß zahle ich bereits Kabelanschlußgebühren an die Firma Kabel Deutschland. Obendrein besteht eine Befreiung von der GEZ.
Jetzt aktuell – 11.12.2012 - kommt von der Stadtkasse Traunstein eine Aufstellung ausstehender Forderungen zum Zwecke der Vollstreckung, welche im Übrigen nicht rechtswirksam unterschrieben ist. Ich bin mir sicher, dass sich die Stadt Traunstein, mit Ihnen als Hauptverantwortlichen, bei diesem Anliegen irrt.
Zudem ist die Stadt Traunstein keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein Unternehmen (siehe www.dnb.com).
Meine Kollegen von der DPVM in Fulda ( www.dpvm.de) beschäftigen sich bereits mit diesem Vorfall und sind sich sicher, dass die Stadt Traunstein willkürlich und ohne Rechtsgrundlagen handelt. Wo sind bitte also die tatsächlichen Rechtsgrundlagen für Ihr Handeln?
Höflichst habe ich Ihre Mitarbeiterin von der Stadtkasse, Frau T. gebeten, die Mahnung vom 30.10.2012 über € 52,66 zurückzunehmen wegen zu Unrecht bezahlter Kabelanschlußgebühren (Breitbandkabelkosten) in Höhe von € 261,14.
Als Kabel-Deutschland-Kunde bezahle ich jährlich alleine über € 400 für Kabelanschluß und Nutzung. Somit wurden in den Jahren 2009 – 2012 Kabelanschlußgebühren (Breitbandkabelkosten) in Höhe von € 261,14 zu viel berechnet – (siehe mein Schreiben/Aufstellung vom 1.10.2012).
Besten Dank für eine schnelle Bereinigung der ganzen Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen, Gerhard Pommer
Wir lassen uns das nicht mehr länger bieten!;-)
Mit allerbesten Grüßen,
Gerhard Pommer
Betriebskosten Breitbandkabel / Ihre Mail vom 17.12.2012
Sehr geehrter Herr Pommer,
unsere Mitarbeiterin Frau Gremmer hat Ihnen in der geführten Korrespondenz erläutert, dass der Anspruch der Stadt zu Recht besteht.
Die Kosten der Breitband-Verteilanlage gehören zu den laut Mietvertrag umlegbaren Betriebskosten, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Zusätzlich muss der Mieter natürlich noch direkt die Kabelanschlusskosten in Abhängigkeit von dem von ihm mit dem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossenen Vertrag zahlen.
Gem. § 126 BGB müssen zivilrechtliche Mahnungen - und um solche handelt es sich bei den Zahlungsaufforderungen der Stadt - nicht unterzeichnet sein.
Bitte zahlen Sie die Forderung, sonst müssen wir einen Mahnbescheid beantragen
Mit freundlichen Grüßen
Hohenschutz
Verwaltung und Recht
STADT TRAUNSTEIN - Stadtplatz 39 - 83278 Traunstein
Tel. +49 (861) 65-207 - Fax +49 (861) 65-203
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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