Durch AT Autogas-Technik gelöste Beschwerde. | 680 Views | 24.01.2013 | 20:21 Uhr
geschrieben von Peter Häusler

AT Autogas-Technik GmbH (Umpferstedt)

Autogasanlage unvollständig eingebaut

Vor einiger Zeit ließen wir in unserem KFZ eine Autogasanlage bei Autogas-Technik Thüringen (ATT) nachrüsten. Danach leuchtete immer wieder eine Warnleuchte (Motorkontroll-Leuchte) auf, ATT erklärte sich für unzuständig.

Unsere KFZ-Vertragswerkstatt stellte mittlerweile fest, dass die Gasanlage unvollständig verbaut worden war, d. h. ein Anschluss, der sehr aufwändig zu montieren gewesen wäre, aber für die vollständige Funktion bei höherer Geschwindigkeit wichtig ist, wurde einfach nicht ausgeführt.

Also sprachen wir bei Autogas-Technik Thüringen vor - und blitzten ab. Zwei Schreiben, in denen wir Autogas-Technik Thüringen um einen Vorschlag zur Behebung des offenkundigen Mangels baten, blieben unbeantwortet.

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Meine Forderung an AT Autogas-Technik GmbH: Behebung des Schadens


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Kommentare und Trackbacks (7)


25.01.2013 | 11:58
von Autogasfahrer | Regelverstoß melden
Rechtlich verbindliches Schreiben aufsetzen, Nachfrist setzen und entsprechende Konsequenzen aufzählen. Rechtlich sicher zustellen lassen und nach erfolglosem Verstreichen der Frist ggf. mit einem Recht. sbeis. tand den Vorgang durchziehen. Fertig!

Nicht immer "einige Zeit" abwarten und auf das Gute im menschen hoffen. sondern handeln!

25.01.2013 | 12:09
von ReclaBoxler-1527738 | Regelverstoß melden
Ich denke mal, daß Firmen die Autogasanlagen einbauen dafür eine „Lizenz" brauchen, diesem „Lizenzgeber" würde ich auch über den Vorfall unterrichten.

25.01.2013 | 14:20
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
Zum ersten Kommentar: Mein erster Brief an ATT war freundlich, hat aber all das beinhaltet, was Sie anmahnen, werter "Autogasfahrer". Der zweite war nahezu identisch, ging nur als Einschreiben mit Rückschein. Da zum gesetzten Termin keine Antwort kam, ging ich in die von Ihnen skizzierte Exkalation, zu der nun auch die Veröffentlichung des Falles bei Reclabox gehört.

Hätte ATT irgendwann reagiert, wäre das Ding längst aus der Welt. Und nun frage ich mich: warum stellen die sich tot? Rechnen die damit, dass nur ein geringer Teil der Kunden vor den Kadi zieht? Der Vertragshändler sagte jedenfalls, ich sei nicht der einzige Kunde von ATT mit diesem Problem. Wenn davon nur 5% klagen, lohnt sich das Totstellen vielleicht, wer weiß.

Danke für den Hinweis mit der Gasanlagenlizenz, das werde ich mir mal ansehen.

01.02.2013 | 20:34
von Peter Häusler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Anwalt hat Klage eingereicht. Entscheidend dafür war, dass wir die Firma rechtssicher angeschrieben hatten und ihr dabei die Gelegenheit gegeben hatten, den Schaden binnen 14 Tagen zu beheben.


16.02.2013 | 14:46
von Peter Häusler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.03.2013 | 17:03
von Peter Häusler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem AT Autogas-Technik weder mit uns, noch mit dem Amtsgericht Weimar kommuniziert hat, erging ein Versäumnisurteil, das inzwischen rechtskräftig ist (Geschäftszeichen 15 C 1282/12). Uns stehen inzwischen ca. 1000 Euro zu. Unser Anwalt ist jetzt beauftragt, die Vollstreckung einzuleiten. "Autogasfahrer" (s. o.) hatte mit jedem Satz Recht, den er schrieb: man darf mit solchen Leuten nicht lang fackeln, das zeigt dieser Vorgang überdeutlich.


05.11.2013 | 20:37
von Peter Häusler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Gegenseite hat den Prozess schon etwa vor einem Jahr verloren und trotzdem nicht bezahlt. Also musste der Gerichtsvollzieher zwei Mal in Aktion treten. Vor einigen Tagen überwies mein Anwalt die letzten Forderungen und damit ist der Fall abgeschlossen. Ich frage mich nur, was Autogas-Technik Thüringen (ATT) aus Umpferstedt damit nun gewonnen hat.




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