Durch FlexStrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 612 Views | 13.02.2013 | 19:04 Uhr
geschrieben von Christian Beck

FlexStrom AG (Berlin)

Falsche Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 900001917756

Am 08.02.2013 habe ich eine Emailbenachrichtigung bekommen, dass im Flexstrom-Onlineportal die Jahresrechnung bereitgestellt wurde. Am gestrigen Tage habe ich erstmalig das Dokument abgerufen.

SCHLAGWORTE

Leider musste ich feststellen, dass die Rechnungslegung scheinbar auf freier Willkür des Unternehmens basiert. Insgesamt wurde ein Verbrauch von9.578,2 kWhin Rechnung gestellt.

Ich möchte anmerken, dass ich mich als Single im Haushalt bewusst für den Tarif 1 - Reg. 22 (Grundgebühr: 2.99 EUR; Arbeitspreis: 0,2208 EUR je kWh) entschieden habe, da ich nach den Erfahrungen der letzten Jahre nie über 900 kWh/Jahr verbraucht habe.

Die Belieferung mit Strom durch die Flexstrom AG erfolgt seit dem 01.02.2012. Am 31.01.2012 wurde durch den vorherigen Anbieter (EON Avacon) ein Endzählerstand von 8.001,0 kwH vermerkt, der an die Flexstrom AG weitergeleitet wurde. Der nachweislich abgelesene und an die Flexstrom AG weitergeleitete Zählerstand am 31.01.2013 lautet 8.788,2 kWh. Daraus errechnet sich ein Jahresverbauch von 787,2 kWh abzüglich der mir im Angebot offerierten 100 Frei-kWh. Ich komme damit auf einen geminderten Verbrauchswert von687,2 kWh.

Ich frage mich nun, wieso mir das knapp 14x an Verbrauch berechnet wird! Auf der Abrechnung steht zum Ablesetag vom 01.02.2012 ein Wert von 9.210,0 kWh. Jedem Grundschüler würde sofort auffallen, dass hier etwas nicht stimmig ist. Weiterhin findet noch mein Vorjahresverbrauchswert (Netzbetreiberangabe) in Höhe von 492,0 kWh Erwähnung. Auch dieser ist ein Indiz dafür, dass der Stromverbrauch nicht ad hoc innerhalb eines Jahres um das fast 20x angestiegen sein kann.

Zugleich wurde gestern der noch ausstehende Betrag (1.635,78 EUR) für den o. g. inkorrekten utopischen Verbauch von meinem Konto gebucht. Ich habe der Lastschrift natürlich zugleich widersprochen und das Geld rückbuchen lassen.

Ferner möchte ich anmerken, dass mich im November 2012 kein Schreiben zu der Preiserhöhung für das Jahr 2013 auf dem Postwege erreicht hat. Dazu teilte die Flexstrom AG erst sehr spät auf Anfrage meinerseits mit, dass es keinen postalischen Rückläufer gab.

Auf die weitere Nachfrage, womit diese ernorme Preiserhöhung begründet sei, habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Bei Abschluss des Vertrages war zumindest nichts von einer derartigen Preispolitik ersichtlich.

Bisher:
Grundgebühr: 2,99 EUR
Arbeitspreis: 0,2208 EUR

Neu:
Grundgebühr: 12,99 EUR
Arbeitspreis: 0,3119 EUR

Da mir das Schreiben im November nicht ordnungsgemäß zugegangen war, konnte ich natürlich auch den Vertrag nicht aufkündigen, sodass ich in der Folge bis zum 01.02.2013 bei der Flexstrom AG gebunden bin.

Mein Vertrauen in die Flexstrom AG ist aufgrund der bisher eingetretenen Vorfälle nachhaltig gestört. Ich überlege, die Angelegenheit einem befreundeten Rechtsanwalt zur Klärung zu übergeben.

Sofern die Flexstrom AG mir im Rahmen eines außerordentlichen Sonderkündigungsrechtes i. S.d. § 314 BGB zum nächstmöglichen Zeitpunkt entgegenkommt, wäre ich sogar bereit, im Gegenzug auf den noch ausstehenden Bonus (75 EUR) zu verzichten.

Mein bisheriges Fazit zur Flexstrom AG:

Daumen definitiv runter - null Transparenz und Service!

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Kommentare und Trackbacks (10)


18.02.2013 | 01:18
von Heinz Korvin | Regelverstoß melden
Ich vermute bei FlexStrom eine systematische Vorgehensweise, nachdem auch meine Jahresabrechnung trotz mehrfacher Meldung der Zählerstände mit einem Fantasieverbrauch berechnet wurde, allerdings "nur" um etwas mehr das doppelte des vorherigen Verbrauchs (2011=3045 kWh, 2012= 3074 kWh - von FlexStrom rechnerisch ermittelt= 6515,3 kWh. Eventuell ein neues Mittel, um an frisches Geld zu kommen bzw. um Ansprüche auf Bonuszahlungen und Guthaben zu verhindern? Siehe auch die negativen Pressemeldungen der vergangenen Monate, die ich leider in vollem Umfang bestätigen muss. Ich befürchte, dass ohne Rechtsanwalt/Gerichtsverfahren keine korrekte Abrechnung zu erreichen ist. Eigentlich unglaublich, dass so etwas in unserem Rechtsstaat möglich ist.

18.02.2013 | 09:55
von D. | Regelverstoß melden
Möchtest du deine Rechnung hier hochladen (persönliche Daten schwärzen)? Eventuell könnte man nach Auswertung von mehreren Rechnungen auf die Formel von Flexstrom kommen. Findest du das Wort "Standardlastprofil" in deiner Rechnung wieder?

18.02.2013 | 20:11
von Christian Beck | Regelverstoß melden
Die Flexstrom AG hat ersten Kontakt zur mir aufgenommen. Man gibt als Grund der Fehlberechnung an, dass der örtliche Netzbetreiber zuvor einen falschen Anfangswert übermittelt und nun einen korrigierten Stand gemeldet hätte. Ich hatte zeitgleich allerdings schon Kontakt zu EON Avacon (örtl. Netzbetreiber) aufgenommen und nachgefragt, welcher Anfangswert übermittelt wurde. Der richtige Wert (8.001,0 kwH) wurde, wie von mir bereits vermutet, seitens EON Avacon natürlich korrekt an die Flexstrom AG übermittelt. Der Fehler liegt insofern eindeutig in der Zuständigkeit der Flexstrom AG. Scheinbar ist es einfacher jemandem anders die Schuld zu geben, als selber Fehler einzugestehen.

Die Flexstrom AG ging also scheinbar von einem fiktiven Anfangswert (in meinem Fall 9.210,0 kWh) aus. Der von mir gemeldete Wert zum 01.02.2013 lag bei 8.788,2 kWh. Da jedem Grundschüler jetzt auffallen müsste, dass der Anfangswert höher ist, als der Endwert (also ein Minus-Verbrauch) nach einem Jahr, was logischer Weise nicht sein kann, hat die Flexstrom AG einfach zum Endwert 18.788,2 den Verbrauch berechnet. Insofern kommt man dann auf einen Gesamtverbrauch von 9.578,2 kWh, den der "Kunde" in Rechnung gestellt bekommt.

Nun warte ich mal ab, wie die korrigierte Fassung aussieht und wann sie kommt.

20.02.2013 | 21:47
von Christian Beck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Status: 20.02.2013
Noch immer keine neue Abrechnung!


21.02.2013 | 13:48
von Edwin Schwartz | Regelverstoß melden
Hallo Herr Beck,

es liegt nicht immer an FS.

Ich hatte vor zwei Jahren das gleiche Problem, und da hatte nachweislich der Netzbetreiber (RWE) falsche Daten an FS übermittelt.
Es hat etwa ein halbes Jahr gedauert, bis ich den Netzbetreiber dazu bringen konnte, die Daten zu korrigieren. Danach hat FS umgehend eine korrigierte Rechnung erstellt.

Das Einzige, das ich FS in diesem Zusammenhang vorwerfen kann, ist die totale Sturheit, mit der FS sich an ganz offensichtlich und nachweislich falsche Daten klammert, unzählige Mahnungen verschickt,
Rechnungen falsch "korrigiert" und das Chaos eher vergrößert, als zur Aufklärung beizutragen.

21.02.2013 | 18:54
von Christian Beck | Regelverstoß melden
Status: 21.02.2013

Erneute Abbuchung der Flexstrom GmbH i. H.v. ~ 1.636,00 EUR trotz Email, dass eine Neuberechnung der Jahresabrechnung erfolgt.

Eine Frechheit!

24.02.2013 | 19:07
von Walli Lünemann | Regelverstoß melden
Da steckt System dahinter. Man braucht doch nur auf Facebook unter der Firmenseite FlexStrom AG zu sehen, mit welchen Ärgernissen sich deren Kunden rumschlagen müssen. Interessant ist auch die FB Seite Flexstrom-Geschädigte.

25.02.2013 | 18:32
von Christian Beck | Regelverstoß melden
Status: 25.02.2013

Topic kann geclosed werden. Flexstrom ist meinerseits heute gekündigt worden. Eine Lösung konnte bislang nicht erzielt werden - nun bestreite ich den gerichtlichen Weg. Aus verfahrenstaktischen Gründen werde ich hier keine Statusreports mehr abgeben können.

26.02.2013 | 20:42
von 7. | Regelverstoß melden
Artikel vom 22.02.13 "Verbraucherzentrale NRW mahnt Flexstrom ab"

www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A

06.03.2013 | 23:39
von Christian Beck endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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