3302 Views | 08.10.2013 | 16:21 Uhr
geschrieben von Holger B.

Ostangler Brandgilde VVaG (Kappeln)

Kündigung nach Schadenfall

Bestell-/Kundennummer: 91015337

Ich habe seit über elf Jahren (Versicherungsbeginn war der 01.07.2002) eine Hausratversicherung bei der Ostangler Brandgilde. Nach einem Schadenfall vor kurzem, einem Diebstahl aus meinem Kfz, mit einer Schadensumme von 300,- €, wurde der Vertrag von dem Versicherer außerordentlich gekündigt. Dies war der zweite Schadenfall während der gesamten Versicherungszeit. Im Jahre 2009 wurde ein Fahrraddiebstahl auch mit ca. 300,- € von der Versicherung beglichen.

SCHLAGWORTE

Die zwei Schadenfälle hatten also eine Gesamtsumme von ca. 600,- €. Dem gegenüber stehen Versicherungszahlungen meinerseits von über 700,- €. Das bedeutet, dass ich insgesamt mehr in die Versicherung eingezahlt habe, als ich an Leistungen ausgezahlt bekommen habe.

Ich wundere mich daher sehr über die Vorgehensweise der Versicherung, auch wenn es aufgrund der AGBs sicher rechtens ist. Ebenso stelle ich den Sinn von Versicherungen grundsätzlich in Frage, wenn die Versicherer nur darauf aus sind, Leistungen zu beziehen, aber keine Leistungen zu zahlen. Hier wäre wohl der Gesetzgeber gefragt.

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Meine Forderung an Ostangler Brandgilde VVaG: Ein Überdenken der Geschäftsphilosophie


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Kommentare und Trackbacks (2)


30.10.2013 | 11:06
von Holger B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.11.2013 | 10:53
von Holger B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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