BATCAR OHG (Frankfurt (Oder))
Ein paar Euro mehr hätte viel Ärger gespart.
Unfreundlich und völlig inkompetent
Vor einem Jahr haben wir eine Autobatterie bestellt.
Die machte nach kurzer Zeit die Grätsche. Von zertifizierten Automechaniker wurde das Auto unter die Lupe genommen, um Fehlerquellen auszuschließen. Der fand am Auto nichts zu meckern, aber Batterie war angeschlagen.
Bei "BATCAR" reklamiert, hin und her geschrieben, immer neue Fragen beantwortet, aber das war schon ok. Der Verkäufer soll auch im Bilde sein.
Nach einigen Hin und Her die Aufforderung, die kaputte Batterie - trotz des Nachweises des Mechanikers über Stand der Dinge - zurückzuschicken. Sie sollte in eigener Werkstatt geprüft werden.
Ich bat um den Rückschein für den Versand. Aber, es ist nicht "Firmenpolitik, Rückscheine anzubieten".
Versand erfolgte auf eigene Kosten, der Betrag wird nach dem Abschluss erstattet. DPD hat uns die Batterie gebracht, mit DPD hab ich zurückgesendet. DPD hatte meine Sendung "verschludert"! Schön für "BATCAR", doppelt ärgerlich für mich.
Meine Erfahrung mit DPD wegen der Sendung: Nach 7 Monaten (!) unzähligen Mails und Forderungen und dubiosen Vorkommnissen zur Paketsuche habe ich mich an die Schlichtungsstelle gewandt. Nach 9 Monaten Sendungssuche hat man festgestellt, dass es sich um eine Autobatterie handelt. Zum Abschluss wurde noch unbedingt ein Stoffdatenblatt der Batterie benötigt wird, also ein Sicherheitsdatenblatt, das beim Verkäufer anzufordern ist.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Und da hab ich meinen Aufreger des Tages erlebt: Mitarbeiter am Telefon hatte keine Ahnung - von wegen "Stoffdatenblatt" bzw./oder "Sicherheitsdatenblatt". Seine Verwunderung ging in Richtung "eine Verrückter, will, keine Ahnung, was ..."! Er fand zudem, dass ich viel zu langsam auf seine pampigen, genervten Fragen reagierte.
Während ich versucht habe, die verlangten Infos zu finden, bekam ich den Hinweis, dass ich mich, wenn ich etwas von ihm will, besser vorbereiten sollte und er keine halbe Stunde Zeit hätte, um sich mit "sowas" zu beschäftigen - und legte dann auch auf.
Nachgeschaut - Gespräch samt meiner Erklärung, warum ich es brauche, hat 73 Sekunden gedauert.
Kundenfreundlichkeit ist anders!
Und immer ist im Internet der gleiche Sachverhalt des Händlers zu lesen: Batterien sind innerhalb der Gewährleistungszeit defekt, Pfand wird nicht erstattet usw..
Der Beschwerdeführer war sehr geduldig und mehr als kooperativ, was er gar nicht hätte sein müssen.
In diesem Fall würde ich meine Verbraucherrechte durch einen Anwalt durchsetzen lassen.
Aber hier möchte ja jemand vom Versanddienstleister einen Schadenersatz bekommen. Und offenbar braucht dieser vor der Entscheidung über die Zahlung eines Schadenersatz noch einige Informationen. Wenn der Händler hier stur ist, kann eben der Weg zum Hersteller eine schnelle und nachhaltige Lösung sein. Vorausgesetzt natürlich, der Versanddienstleister ist dann zufrieden und zahlt.
Ebenso natürlich kann sich der Kunde aber auch stur verhalten und sich nur an den Händler wenden. Das Ergebnis ist dann, dass sich die Auszahlung eines Schadenersatz noch sehr lange verzögert oder sogar ganz ausbleibt.
Welche Variante hier den Kunden lieber ist, muss er selbst wissen.
Die Rechtslage ist da sehr eindeutig: Für die Retoure ist der Händler und nicht der Verbraucher zuständig und verantwortlich. Somit hat nicht der Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz, sondern der Händler.
Der Verbraucher hat Anspruch auf Gewährleistung. Und wenn er bei einem defekten Artikel sein Geld vom Händler zurückverlangt, so ist das sein gutes Recht, und er hat weiter keinerlei Pflichten.
Gerade bei diesem Händler würde ich mich nicht mehr damit herumärgern und mir auch keine Pflichten, für die ich gar nicht verantwortlich bin, aufbürden lassen, sondern einen Anwalt das regeln lassen.
Denn was diese BATCAR KG sich erlaubt, scheint doch rechtlich ziemlich zweifelhaft zu sein.
Sicherlich ist die Geduld vom Beschwerdeführer in dem Fall schon lange überstrapaziert. Sicherlich ist es nicht seine Aufgabe, sich in der Form um seine Rückzahlung zu kümmern. Sicherlich hat (hätte) er das Recht auf seiner Seite. Sicherlich sollte dieser kundenunfreundliche Händler mal in seine Schranken gewiesen werden.
Ob der Beschwerdeführer allerdings nunmehr weitere Kosten durch einen Anwalt/den Rechtsweg "produziert" und mit viel Zeit und noch mehr Ärger um die gesamte Erstattung aller Kosten kämpft oder noch einmal auf die Bearbeitung/auf die Rückzahlung durch Erbringung der Unterlagen hofft, muss man ihm überlassen.
Hier geht es aber - wie gesagt - um die Gewährleistung. Hier liegt das Versandrisiko eben nicht automatisch beim Händler. Da es hier keine klare gesetzliche Regelung gibt, muss man einmal in die Rechtsprechung schauen. Diese legt dem Kunden gewisse Mitwirkungspflichten auf. Der Kunde trägt grundsätzlich das Risiko des Untergangs der Ware. Er muss den Artikel, für den er Gewährleistung verlangt, dem Händler zur Verfügung stellen. Bei unhandlichen Artikeln kann dies die Bereithaltung zur Abholung durch eine Spedition sein, die der Händler beauftragt und für die er dann logischerweise auch das Risiko trägt.
Bei versandfähiger Ware wie in diesem Fall sieht die Rechtsprechung im Allgemeinen allerdings das Risiko des Untergangs der Ware beim Kunden. Diese muss Sorge dafür tragen, dass der beanstandeten Artikel beim Händler ankommt.
Im konkreten Fall ist dies nicht geschehen. Allerdings hat der Kunde natürlich gegebenenfalls einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Logistikunternehmen. Dieses fordert hier nun einige Informationen und Unterlagen. Ob dies im Einzelfall gerechtfertigt ist, lässt sich an dieser Stelle natürlich nicht bewerten. Wenn wir aber davon ausgehen, dass das Logistikunternehmen zurecht das Sicherheitsdatenblatt anfordert, um bewerten zu können, ob es schadenersatzpflichtig ist, so hat der Kunde dieses beizubringen. Wo er das herkommt, ist allein seine Sache.
Also, nochmals und abschließend: wenn der Kunde gerne stur sein will, kann er die nächsten Monate sich mit dem Händler, der ja ganz offenbar nicht kooperationswillig ist, herumärgern. Ich möchte schließlich niemandem sein Hobby nehmen.
Wenn der Kunde aber zu einer Lösung kommen möchte und auch sein Geld wiederkommen möchte, dann kann es sich lohnen, beim Hersteller der Batterie nach einem Sicherheitsdatenblatt zu fragen.
Gibt es Unterschiede zwischen Rücksendungen im Rahmen des Widerrufsrechts und im Rahmen der Gewährleistungsrechte?
Zunächst einmal sollte der Käufer wissen, dass grundsätzlich beim Gewährleistungsrecht und beim Widerrufsrecht die Transportrisiken vom Händler zu tragen sind. Es ist also zunächst egal, ob der Verbraucher Nacherfüllung verlangt, im Rahmen des Gewährleistungsrechts vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag widerruft. In jedem Fall trägt der Händler die sogenannte Transportgefahr.